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   BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63   

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BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63 (https://dejure.org/1965,511)
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BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - 4 AZR 347/63 (https://dejure.org/1965,511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeber - Allgemeines Weisungsrecht - Befugnis zur Versetzung - Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung - Schwerbeschädigte Angestellte

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Weisungsrecht des AG bei Versetzung des AG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 241
  • NJW 1965, 2365 (Ls.)
  • DB 1965, 1446
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63
    Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen (Vgl. BAG 2, 221; BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Dircktionsrecht).
  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

    Auszug aus BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63
    VI b TO.A zu bewertende andere Tätigkeit zuweisen können (BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63
    Wenn das angefochtene Urteil das Vorliegen selbständiger Leistungen verneint, so hält es sich in dem ihm zustehenden Beurtcilungsspiclraum, ohne hier bei erkennbar gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder allgemeine Bewertungsmaßstäbe zu verstoßen (BAG 4, 152; BAG AP Kr. 19 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

    Auszug aus BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63
    Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, ob es bei der Bewertung der maßgebenden Tätigkeit des Klägers von einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit oder von der Gesamttätigkeit ausgehen will» Kommt es zu dem Ergebnis, daß der Anspruch des Klägers nach einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit zu beurteilen ist, so wird es diese im einzelnen festzustellen und zu beachten haben, daß dann der nicht überwiegende Teil der Tätigkeit für die Eingruppierung ohne jede Bedeutung ist» Zu der Frage, ob im vorliegenden Falle eine überwiegend auszuübende Tätigkeit oder die Gesamttätigkeit für die Eingruppierung maßgebend ist, wird auf die Rechtspiechung des Bundesarbeitsgerichts zur Gesamttätigkeit und zur überwiegenden Tätigkeit hingewiesen (vgl» z, Bo BAG 12, 91 und 14, 231 einerseits sowie BAG 9, 269 und BAG AP Nr . 97 zu § 3 TOoA andererseits)».
  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 285/60

    Feststellung der überwiegenden Tätigkeit - Einheitliche Arbeitsleistung -

    Auszug aus BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63
    Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, ob es bei der Bewertung der maßgebenden Tätigkeit des Klägers von einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit oder von der Gesamttätigkeit ausgehen will» Kommt es zu dem Ergebnis, daß der Anspruch des Klägers nach einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit zu beurteilen ist, so wird es diese im einzelnen festzustellen und zu beachten haben, daß dann der nicht überwiegende Teil der Tätigkeit für die Eingruppierung ohne jede Bedeutung ist» Zu der Frage, ob im vorliegenden Falle eine überwiegend auszuübende Tätigkeit oder die Gesamttätigkeit für die Eingruppierung maßgebend ist, wird auf die Rechtspiechung des Bundesarbeitsgerichts zur Gesamttätigkeit und zur überwiegenden Tätigkeit hingewiesen (vgl» z, Bo BAG 12, 91 und 14, 231 einerseits sowie BAG 9, 269 und BAG AP Nr . 97 zu § 3 TOoA andererseits)».
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Der Arbeitnehmer ist bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts so zu beschäftigen, wie er vor einer der Rechtsgrundlage entbehrenden Versetzung beschäftigt worden ist (BAG, Urteil vom 14.7.1965, BAGE 17 S. 241 ff; LAG Chemnitz, Urteil vom 8.3.1996, NZA-RR 1997 S. 4 ff).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als unwirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 130/97 - zu III 3 a der Gründe, AP BGB § 618 Nr. 27 = EzA BGB § 615 Nr. 89; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - zu II 5 der Gründe, BAGE 57, 242; 14. Juli 1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG 17, 241 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteile vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 -, 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - und 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 2, 17 und 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht) die Auffassung, daß das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung umfaßt.
  • ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14

    Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des

    Der Arbeitnehmer kann seine tatsächliche Beschäftigung grundsätzlich solange nach Maßgabe der bisherigen Weisungslage fordern, bis der Arbeitgeber über den Aufgabenkreis - vertragsgerecht - anderweit disponiert (§ 106 Satz 1 GewO) hat (so bereits BAG 14.07.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Leitsatz 3.]; 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [vor I.]).

    GG) ein Anspruch gegen den Arbeitgeber, von diesem auch tatsächlich - und zwar vertragsgerecht 79 S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf Zuweisung lediglich solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 [I.].S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    79 ) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

  • ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12

    Verbindlichkeit einer Weisung

    hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 14.6.1972 - 4 AZR 315/72 - BAGE 24, 307 = AP §§ 22, 23 BAT Nr. 54 = PersV 1974, 324 ["Juris"-Rn. 19]: "Für die tarifrechtliche Bewertung bleibt daher weiterhin die schon vertraglich bisher auszuübende Tätigkeit des Klägers maßgebend (...)"; 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 50 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58 = NZA 1988, 476 = BB 1988, 1327 [I.2.

    Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf Zuweisung lediglich solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 [I.].S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 14.6.1972 - 4 AZR 315/72 - BAGE 24, 307 = AP §§ 22, 23 BAT Nr. 54 = PersV 1974, 324 ["Juris"-Rn. 19]: "Für die tarifrechtliche Bewertung bleibt daher weiterhin die schon vertraglich bisher auszuübende Tätigkeit des Klägers maßgebend (...)"; 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 50 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58 = NZA 1988, 476 = BB 1988, 1327 [I.2.

    80) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 14.6.1972 - 4 AZR 315/72 - BAGE 24, 307 = AP §§ 22, 23 BAT Nr. 54 = PersV 1974, 324 ["Juris"-Rn. 19]: "Für die tarifrechtliche Bewertung bleibt daher weiterhin die schon vertraglich bisher auszuübende Tätigkeit des Klägers maßgebend (...)"; 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 50 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58 = NZA 1988, 476 = BB 1988, 1327 [I.2.

  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf

    hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    ... Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er dennoch die höhere Vergütung zahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht"; ebenso BAG 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 = EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 = NZA 1997, 104 [II.2.2.].S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    90) S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Schließlich mag noch daran erinnert dass sich die jeweilige Weisungslage nach langjährig eingespielter Judikatur der Gerichte für Arbeitssachen ohnehin bis zu wirksamer Neugestaltung der Verhältnisse nach jenen Bedingungen richtet, zu denen der Arbeitnehmer zuletzt vertragsgerecht beschäftigt war 75 S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    75) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt

    hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf Zuweisung lediglich solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 [I.].S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    89) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

  • LAG Hamm, 27.11.2008 - 17 Sa 1098/08

    Befristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 TzBfG - gedankliche Zuordnung des

    Ist die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag nicht näher konkretisiert worden, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach billigem Ermessen jede Tätigkeit zuweisen, die der vereinbarten Vergütungsgruppe entspricht (vgl. BAG 14.12.1961 - 3 AZR 180/61, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17; 08.10.1962 - 2 AZR 530/61, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18; 14.07.1965 - 4 AZR 347/63, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Klagemöglichkeiten bei der

    a) Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als unwirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15, aaO; 17. Februar 1998 - 9 AZR 130/97 - Rn. 31; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - Rn. 46; 14. Juli 1965 - 4 AZR 347/63 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - 13 Sa 72/14

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Direktionsrecht - billiges Ermessen

  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

  • ArbG Düsseldorf, 21.07.2017 - 13 Ca 1659/17

    Beschäftigungsbegehren des Arbeitnehmers in seiner bisherigen Tätigkeit am

  • LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 527/13

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers im Lebensmitteleinzelhandel

  • LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96

    Weiterbeschäftigung als Leiterin einer Kindertagesstätte im Wege einer

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93

    Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG

  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

  • LSG Hessen, 09.02.1983 - L 8 KR 705/81
  • LAG Hessen, 05.11.1986 - 10 Sa 312/86

    Unwirksamkeit einer Änderung von Arbeitsbedingungen

  • BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67

    Wert des Streitgegenstandes - Änderung nach Urteilsverkündung - Festsetzung durch

  • BAG, 15.05.1968 - 4 AZR 356/67

    Angestellter - Mitglied eines Personalrats - Dienstliche Tätigkeit - Völlige

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.11.1995 - 2 Sa 1416/94

    Klage eines Arbeitnehmers (Referatsleiter) gegen den Arbeitgeber auf

  • BAG, 12.02.1970 - 5 AZR 240/69

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Höherwertige Tätigkeit - Probeweise

  • BAG, 11.10.1967 - 4 AZR 448/66

    Arbeitsvermittlung - Tätigkeit des Leiters - Großes Arbeitsamt - Vorübergehende

  • BAG, 09.11.1967 - 2 AZR 435/66
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.05.1986 - 6 (3) Sa 598/84

    Umsetzung einer Kassiererin in den Verkaufsbereich; Ausübung des Direktionsrechts

  • ArbG Essen, 05.02.2008 - 2 Ca 3837/07

    Stichwort: Arbeitsvertragsklausel / Vereinbarung eines dem Arbeitgeber

  • BAG, 20.03.1975 - 2 AZR 27/74
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Rechtsprechung
   BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,472
BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64 (https://dejure.org/1965,472)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1965 - 4 AZR 187/64 (https://dejure.org/1965,472)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 (https://dejure.org/1965,472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Effektivklausel - Bestandsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1965, 1109
  • DB 1965, 1446
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64
    Da es sich um eine einzelvertraglichc Abrede handelt, die keinerlei typischen Inhalt hat, kann die Auslegung des Landesarbeitsgerichts nur daraufhin nachgeprüft werden, ob dabei Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesotzo verletzt oder wesentliche Umstände außer acht geblieben sind (vg.'U BAG 4, 360 [3653 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG AP Nr.-. 7 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tarif lohnerhöhung) , Daß dem Berufungsgericht ein solcher Fehler unterlaufen sei, ist nicht erkennbar.
  • BAG, 24.07.1958 - 2 AZR 172/57

    Außertarifliche Zulage - Tarifbeständigkeit - Einzelarbeitsvertrag - Akkordarbeit

    Auszug aus BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64
    Tarifbostimmung: BAG 5 5 226 = AP N r c 1 zu § 59 BetrVG; BAG 6, 204- = AP Nr, 7 zu § 611 BGB Akkordlohn), Da die Klage mithin unbegründet ist, war der Revision stattzugeben.
  • BAG, 01.03.1956 - 2 AZR 183/54

    Effektivklausel - Lohn - Lohnerhöhung - Tarifvertrag - Tarifliche Garantie -

    Auszug aus BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64
    Das ist nicht frei von Rechtsirrtum, Ob eine sogenannte begrenzte Effektivklausel rechtlich v/irksam vereinbart v;erdcn kann (BAG 2, 297; Tophoven in A m u zu BAG AP Nr, 1 zu 8 4 TVG Effcktivklausel; Hucck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6» Aufl», Bd» II, § 30 VII 3 c; Hueck- Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4" Aufl", § 4 Anm» 235; Hueck, BB 1954, S« 776) braucht hier nicht erörtert zu worden.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Davon sei im Zweifel auszugehen, wenn mit der Zulage besondere Leistungen oder Belastungen (Erschwernis-, Schmutzzulage) abgegolten werden sollten (im Anschluß an Urteil des Zweiten Senats vom 1. November 1956, BAGE 3, 132 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Urteile vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 -, 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - und 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 8, 9 und 13 zu S 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87

    Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen bzw. Erschwernisse abgegolten oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

    Nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätzen, von denen auch das Landesarbeitsgericht im angefochtenen Urteil ausgeht, können die Vertragspartner im Arbeitsvertrag selbst den Umfang und die Grenzen der Anrechnung oder Verrechnung einer Tariflohnerhöhung mit einem übertariflichen Lohn im Rahmen des § 4 Abs. 3 TVG bestimmen (BAG Urteile vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 6, 8 und 9 zu § 4 TVG Übertarifl.
  • LAG Hamm, 20.02.1997 - 17 Sa 1859/96

    Streitigkeit über die Berechtigung des Arbeitgebers, einseitig freiwillige

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  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich

    a) Der Arbeitgeber kann übertarifliche Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anrechnen, es sei denn, dass dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (vgl. BAG 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 22. August 1979 - 5 AZR 769/77- AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87

    Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen und besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen und besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87

    Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung -

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen und besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 117/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

    Nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätzen, von denen auch das Landesarbeitsgericht im angefochtenen Urteil ausgeht, können die Vertragspartner im Arbeitsvertrag selbst den Umfang und die Grenzen der Anrechnung oder Verrechnung einer Tariflohnerhöhung mit einem übertariflichen Lohn im Rahmen des § 4 Abs. 3 TVG bestimmen (BAG Urteile vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 6, 8 und 9 zu § 4 TVG Übertarifl.
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87

    Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 28.04.1998 - 3 AZR 681/96

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 116/85

    Verrechnung von freiwilliger Zulage mit erhöhtem Tariflohn - Zuschnitt einer

  • LAG Niedersachsen, 27.03.1997 - 16a Sa 1651/96

    Möglichkeit der Anrechnung einer übertariflichen Zulage; Ne eat judex ultra

  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 601/83
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